BAföG-Rechner
Bedarfssatz nach Wohnsituation, Versicherung und Kindern — mit den Sätzen aus § 13 und § 13a BAföG.
Rechtsgrundlage: 29. BAföGÄndG vom 19.07.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 249), Sätze für 2026 unverändert. Grundbedarf 475 €, Unterkunft 380 € auswärts / 59 € bei den Eltern, KV/PV 137 €, Kinderbetreuung 160 € je Kind. Stand 2026-09-15. 30. BAföGÄndG am 12.08.2026 im Kabinett beschlossen, Erhöhung erst zum 01.04.2027. Für 2026 gelten die Werte unverändert.
Kein BAföG oder zu wenig?
Dann kommen Stipendien, ein Studienkredit oder ein Fernstudium neben dem Beruf infrage. Welche Option passt, hängt von Einkommen, Fach und Lebenssituation ab — dazu erscheinen hier in Kürze eigene Beiträge.
Häufige Fragen
Sind die Ergebnisse verbindlich?
Nein. Verbindlich entscheiden Studierendenwerk beziehungsweise Hochschule. Der Rechner zeigt den gesetzlichen Bedarfssatz, nicht den Bescheid.
Werden meine Eingaben gespeichert?
Nein, die Berechnung läuft im Browser.
Richtwerte ohne Gewähr. Verbindlich sind Bescheid des Studierendenwerks beziehungsweise Auskunft der Hochschule.