Duales Studium: Vergütung und Vertrag
Veröffentlicht am Oktober 8, 2026 · geprüft am September 19, 2026 · Redaktion

Die Vergütung im dualen Studium schwankt stark zwischen den Branchen: Manche Unternehmen zahlen im ersten Jahr nur rund 700 Euro monatlich, andere deutlich über 1.500 Euro. Der Ausbildungsvertrag regelt neben dem Gehalt meist auch eine Bindungsklausel, die bei vorzeitigem Ausstieg zur Rückzahlung von Studiengebühren verpflichten kann.
Die monatliche Vergütung im dualen Studium reicht von rund 700 Euro bei kleineren Betrieben bis zu 1.500 Euro und mehr im ersten Jahr bei tarifgebundenen Großunternehmen, mit jährlichen Steigerungen bis auf teils 1.800 Euro im dritten Jahr. Banken, Versicherungen und der öffentliche Dienst zahlen meist deutlich mehr als Fitness- oder Tourismusbranche. Der Vertrag enthält häufig eine Bindungsklausel mit Rückzahlungspflicht bei vorzeitigem Ausstieg sowie Regelungen zur Übernahme der Studiengebühren durch den Arbeitgeber.
Wie hoch fällt die Vergütung im dualen Studium tatsächlich aus?
Die Spanne der monatlichen Vergütung ist groß: Während manche Unternehmen im ersten Jahr nur rund 700 Euro zahlen, liegen andere Arbeitgeber bei 1.500 Euro monatlich und mehr. In der Regel steigt die Vergütung mit jedem Studienjahr an, bei tarifgebundenen Unternehmen kann sie im dritten Jahr bis zu 1.800 Euro brutto erreichen.
Für alle im Jahr 2026 beginnenden Ausbildungsverhältnisse ohne Tarifbindung gilt zudem eine gesetzliche Mindestvergütung von 724 Euro im ersten Ausbildungsjahr. Diese Untergrenze betrifft in erster Linie das ausbildungsintegrierende Modell mit formalem Ausbildungsvertrag, nicht zwingend die praxisintegrierende Variante ohne IHK-Abschluss.
Welche Branchen zahlen im dualen Studium besonders gut oder besonders wenig?
Banken, Versicherungen und der öffentliche Dienst gehören zu den Branchen mit den höchsten Vergütungen im dualen Studium, oft unterstützt durch geltende Tarifverträge, die feste Steigerungsstufen vorschreiben. Auch große Handelsketten zahlen im Branchenvergleich überdurchschnittlich.
Deutlich niedrigere Vergütungen finden sich dagegen häufig in der Fitness- und Tourismusbranche, wo kleinere Betriebe ohne Tarifbindung überwiegen. Wer bei der Bewerbung mehrere Angebote vergleicht, sollte deshalb nicht nur auf die Studienrichtung, sondern gezielt auch auf die Branche des Praxispartners achten.
Ein Punkt, der bei Vertragsverhandlungen oft übersehen wird, ist die sogenannte Gehaltsumlage: Manche Unternehmen ziehen einen Teil der Studiengebühren direkt vom monatlichen Gehalt ab, statt sie komplett separat zu übernehmen. Ein Blick auf den Nettobetrag nach Abzug der Studiengebühren-Umlage ist deshalb aussagekräftiger als der reine Bruttolohn im Vertrag, wenn zwei Angebote miteinander verglichen werden.
Was steht typischerweise in Bindungsklauseln und Übernahmezusagen?
Viele Verträge enthalten eine Bindungsklausel, die bei vorzeitigem Ausstieg aus dem dualen Studium zur anteiligen Rückzahlung übernommener Studiengebühren verpflichtet. Die genaue Ausgestaltung variiert stark zwischen den Unternehmen, weshalb ein genauer Blick auf diese Klausel vor Vertragsunterschrift ratsam ist.
Eine feste, gesetzlich garantierte Übernahme nach Studienabschluss gibt es nicht automatisch, viele Unternehmen sprechen aber informelle Übernahmezusagen aus oder weisen in ihrer Kommunikation auf hohe Übernahmequoten hin. Diese Zusagen sind jedoch meist nicht rechtlich bindend und sollten kritisch hinterfragt werden, bevor sie als sicherer Karriereplan betrachtet werden.
💬 Meine Einschätzung
Der reine Vergleich der Bruttovergütung zwischen zwei Angeboten führt häufig zu Fehlentscheidungen, weil Studiengebühren-Umlagen und Bindungsklauseln den tatsächlichen finanziellen Vorteil erheblich verändern können. Wer zwischen mehreren Praxispartnern wählt, sollte sich die vollständigen Vertragsunterlagen aushändigen lassen und gezielt nach der Handhabung von Studiengebühren sowie der Dauer einer eventuellen Bindungsfrist fragen, statt sich allein auf die im Stellenangebot beworbene Zahl zu verlassen.
- Vergütung reicht von rund 700 bis über 1.500 Euro monatlich im ersten Jahr
- Gesetzliche Mindestvergütung 2026 liegt bei 724 Euro im ersten Jahr ohne Tarifbindung
- Banken, Versicherungen und öffentlicher Dienst zahlen meist überdurchschnittlich
- Bindungsklauseln können bei vorzeitigem Ausstieg zur Rückzahlung verpflichten
- Übernahmezusagen nach dem Studium sind meist nicht rechtlich bindend
Häufige Fragen zu Vergütung und Vertrag im dualen Studium
Muss ich Studiengebühren aus meinem Gehalt selbst bezahlen?
Das hängt vom Unternehmen ab, manche übernehmen die Gebühren vollständig, andere ziehen einen Teil vom Gehalt ab.
Habe ich nach dem dualen Studium automatisch einen Anspruch auf Übernahme?
Nein, eine automatische Übernahme gibt es nicht, viele Unternehmen sprechen aber informelle Zusagen aus.
Was passiert, wenn ich das duale Studium vorzeitig abbreche?
Je nach Vertrag kann eine Bindungsklausel greifen, die zur anteiligen Rückzahlung übernommener Studiengebühren verpflichtet.
Quellen und weiterführende Literatur
Gehalt im dualen Studium — wegweiser-duales-studium.de.
Wie sieht es im dualen Studium mit der Vergütung aus? — DGB Jugend.
Gehalt & Studiengebühren — duales-studium.de.
Empfohlene Internal Links
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